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Rahmenbedingungen

Was unterscheidet den Bundefreiwilligendienst vom Freiwilligen Sozialen Jahr?
Was unterscheidet den Bundefreiwilligendienst vom Freiwilligen Sozialen Jahr?

Vorweg: es gibt für die Teilnehmenden in der Praxis kaum Unterschiede zwischen BFD und FSJ.

 

Der BFD ist - im Gegensatz zum FSJ - grundsätzlich ein staatlicher Dienst, der vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) verantwortet und bezuschusst wird.

 

 

Praktisch geleistet wird er bei uns in Einrichtungen von Kirche und Diakonie, organisiert und verwaltet vom Träger aller Einsatzstelle: der Diakonie RWL.
Der Freiwilligendienst ist (möglichst) in Vollzeit, aber mit mindestens 20,1 Stunden/Woche zu leisten. Es gibt 30 Tage im Jahr Urlaub.

 

Der Vertrag wird von der Diakonie RWL erstellt und zum Bundesamt weitergeleitet.
Die Freiwilligen erhalten bei einer Vollzeitstelle 426€ Taschengeld, bei Teilzeit entsprechend weniger.

 

Die Sozialversicherungen werden - wie beim FSJ auch - übernommen.

 

Sonderbedingungen wie Hartz-IV-Bezug, Renteneinkünfte etc. sind gesondert zu klären.



Der Starttermin für den BFD kann grundsätzlich frei gewählt werden, mit Blick auf das pädagogische Begleitprogramm empfehlen wir einen Start im Herbst.


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