Berufliche Sonderförderung
Die Berufliche Sonderförderung der Fachabteilung Kinder-Jugend-Familie ist ein therapeutisches Angebot zur (Re-)Integration in den schulisch-beruflichen Alltag und eine anerkannte Maßnahme der Jugendhilfe nach §13, SGB VIII. Über die Aufnahme entscheidet das zuständige Jugendamt in Kooperation mit der Agentur für Arbeit. Bei bestehender Schul- oder Berufsschulpflicht muss von dieser ein Antrag auf Beurlaubung beim Ministerium gestellt werden.
In den zwei Standorten Saarbrücken und Neunkirchen finden jeweils 16 Jugendliche zwischen 15 und 21 Jahren Aufnahme, deren Schullaufbahn aus diversen Gründen nicht im Regelsystem Schule weitergeführt werden kann.
Der Lernort Schule soll für die jungen Menschen wieder attraktiv und Lernen als Bereicherung verstanden werden. Die Erweiterung der schulischen, praktischen und sozialen Kompetenzen steht im Mittelpunkt. Im Verlauf der Maßnahme wird eine individuell angepasste und realistische Schul- oder Berufsperspektive erarbeitet und Hilfestellung bei der Umsetzung gegeben, in aktiver Kooperation mit den dafür notwendigen Institutionen.
Die Berufliche Sonderförderung orientiert sich von der Zeitstruktur her am Schuljahresrhythmus und bietet neben den theoretischen Fächern Deutsch, Mathematik, Weltkunde und Fachtheorie die zwei Praxisbereiche Holz und Hauswirtschaft an. Hier werden Binnendifferenzierungen vorgenommen, um individuell an den Ressourcen der jungen Menschen anknüpfen zu können. Zusätzlich zu den wöchentlich angebotenen Neigungskursen aus den Bereichen Sport, Spiel, Kreativität und Gesundheit findet die Einzelförderung (1:1 Betreuung) statt. Hierbei wird an den Themen und Zielen, die im intensiven Aufnahmegespräch von den Jugendlichen formuliert wurden, gearbeitet. Familiengespräche und Elternberatung ergänzen und begleiten dieses individuelle Angebot, ebenso besteht die Möglichkeit zu psychologischen Gesprächen.
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