Beratung für "Careleaver" (Jugendhilfeangebot)
Für alle Jugendlichen und junge Erwachsenen bedeutet der Übergang in die Selbständigkeit eine große Herausforderung. Dies trifft die jungen Menschen (Careleaver) in den unterschiedlichen stationären, teilstationären oder ambulanten Settings im besonderen Maße.
Careleaver sind junge Menschen (Jugendliche und junge Erwachsene), die in Wohngruppen, Jugendwohngemeinschaften oder in Pflegefamilien leben und sich auf den Übergang in ein eigenverantwortliches Leben vorbereiten oder die stationäre Jugendhilfe beziehungsweise die Pflegefamilie bereits verlassen haben.
Viele Careleaver müssen nach dem Ende der Hilfe oftmals mehr oder weniger auf sich allein gestellt komplexe Anforderungen lösen:
- Ausbildung
- Arbeit
- eigene Wohnung - und damit verbunden -
- eigenverantwortliche Haushaltsführung
- Behördengänge
- Bewältigung des Alleinseins
Bei der Gestaltung der Übergänge bedarf es einer konkreten Unterstützung und Nachbetreuung, welche im Kinderstärkungsgesetz aufgeführt sind:
- Hilfen können zwischen dem 18 und 21 Lebensjahr weiterführend, erstmalig oder erneut beantragt und gewährt werden.
- Die Hilfen stellen eine Soll-Leistung dar (Regel-Rechtsanspruch).
- In den Blick geraten müssen Bedarfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zur eigenverantwortlichen Lebensführung (sozialpädagogische Diagnose).
- Mitwirkung und eine Schul- oder Berufsausbildung sind wichtig, stellen aber keine besondere Hilfebedingung dar.
- Hilfeziele müssen nicht abschließend aber mit einer entsprechenden Entwicklung erreicht werden können (Prognose).
- Das Hilfeende ist bis zum 21. Lebensjahr aufgrund der Notwendigkeit und der individuellen Situation des jungen Menschen zu bestimmen.
- In begründeten Einzelfällen (z.B. Sicherung der Schul- oder Berufsausbildung, therapeutische Hilfen) soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
- Junge Volljährige sollen auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden (z.B. durch einschlägige Beratungsangebote).
Das Careleaver-Projekt der Diakonie Saar, Fachabteilung Kinder-Jugend-Familie, ist angegliedert an das Team des Betreuten Jugendwohnens (BeJuWo) an den beiden Standorten in Saarbrücken und Neunkirchen. Das Betreuungsangebot ist jeweils donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr offen. Hauptsächlich werden die beiden Koordinatorinnen der BeJuWo-Standorte diese Beratung durchführen.
Zusätzlich zu diesen festen Beratungszeiten erfolgt in akuten Krisen oder dringenden anderen Angelegenheiten sehr zeitnah eine Beratung und Begleitung von Careleaver durch die Koordinatorinnen, aber auch durch andere Mitarbeitende von BeJuWo Saarbrücken oder Neunkirchen.
Die jungen Menschen erhalten konkrete Hilfen in Form von Beratung, praktischer Unterstützung bei Behördengängen, in akuten Krisen, bei Anliegen im persönlichen wie auch im schulischen beziehungsweise beruflichen Kontext.
Zuständige Mitarbeiterinnen für das Projekt vor Ort sind die Einrichtungsleiterinnen Frau Maren Blank und Frau Jennifer Schmeer.
Ansprechpartner
![Alexander Skarba](https://dwevks.de/upload/upload/10/2306/Skarba_Alexander_2.jpg)
Bereichsleitung
Alexander Skarba
Rembrandtstr. 17-19
66540 Neunkirchen
Telefon: 06821 956-322
Telefax: 06821 956-303
alexander-skarba@dwsaar.de
![Maren Blank](https://dwevks.de/upload/upload/10/2306/Blank_Maren.jpg)
Teamleitung BeJuWo Saarbrücken
Maren Blank
Ottstr. 30
66115 Saarbrücken
Telefon: 0681 51040
Telefax: 0681 54215
maren-blank@dwsaar.de
![Simone Schranz](https://dwevks.de/upload/upload/10/520/Foto_Simone_Schranz_niedrige_Aufloesung_1.jpg)
stellvertretende Leitung
Simone Schranz
Rembrandtstr. 17-19
66540 Neunkirchen
Telefon: 06821 956-308
Telefax: 06821 956-303
simone-schranz@dwsaar.de
![Jennifer Schmeer](https://dwevks.de/upload/upload/10/2805/Schmeer_Jennifer.jpg)
Teamleitung BeJuWo Neunkirchen
Jennifer Schmeer
Willil-Graf-Str. 42
66538 Neunkirchen
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Telefax: 06821 401885-19
jennifer-schmeer@dwsaar.de